Wir bestätigen die Behebung Ihrer Mängel nach der der Strassenverkehrsamt Kontrolle (Reparaturbestätigungs-Verfahren (RBV)
Seit dem 2. August 2021 gilt auch in Zürich das Reparaturbestätigungs-Verfahren (RBV). Dies bedeutet, dass durch den AGVS autorisierte Fachbetriebe, die ordnungsgemässe Reparatur von Fahrzeugen bestätigen dürfen, wenn bei der Kontrolle durch das Strassenverkehrsamt Mängel festgestellt wurden. Damit müssen die Kunden kein zweites Mal mit ihrem Fahrzeug zum Strassenverkehrsamt.
Garage Stieger AG ist seit dem 2. August 2021 ein durch das AGVS autorisierter Fachbetrieb und übernimmt die Nachkontrollaufgaben bei ihrem Fahrzeug im Auftrag des Strassenverkehrsamts Zürich.
Für die Nachkontrolle melden Sie sich via dem untenstehenden Formular bei uns. Senden Sie uns die Angaben sowie eine Kopie (Foto, PDF usw.) der Mängel des Strassenverkehrsamt sowie allfällige Rechnungskopien der Ersatzteile. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass gerade bei der Beschaffung von Ersatzteile eine wichtige Dokumentationspflicht (auch für die Gewährleistung von Versicherungsleistungen) besteht.